Schul- und Bildungsguthaben

Information für die Schüler/innen der 3., 4. und 5. Klassen

Folgende Bildungsguthaben können, nach Vorlage der entsprechenden Dokumentation innerhalb Mai beim Klassenvorstand, für das Schulguthaben angerechnet werden. Weitere Details sind im Schulprogramm nachzulesen (>> Webseite der Schule).

Hinweis: Schüler/innen, die einen Notendurchschnitt über ‚8’ erzielen, können die Unterlagen für die Anrechnung von Bildungsguthaben selbstverständlich auch einreichen – die Auswirkung auf das Schulguthaben ist allerdings nicht vorhanden, da in der entsprechenden Bandbreite von vorne herein jeweils die höchst mögliche Punktezahl zugewiesen wird.

ANRECHENBARE BEREICHE / TÄTIGKEITEN, für die es Punkte gibt:

Schulguthaben:

  • Besonderer Einsatz für die Schulgemeinschaft
  • Arbeitshaltung oder Schulbesuch
  • Teilnahme an Zusatzangeboten
  • Regelmäßige Mitarbeit bei Schülerhilfe, Webseite Schule, andere für die Schule wichtige Tätigkeiten (mindestens 10 Stunden, Bestätigung)

Bildungsguthaben:

  • Kurse (Sprachen, oder anderes) an öffentlich anerkannten Institutionen
  • Sportliche Leistungen
  • Mitglied im Vorstand oder Inhaber/in einer aktiven Rolle des Vereins (KassierIn, GruppenleiterIn, TrainerIn, musikalische/r LeiterIn, … )
  • Künstlerische Leistung, Sommerakademie, Musikkurse, Konsevatorium oder Ähnliches
  • Berufserfahrung mit Bezug auf unseren Schultyp
  • Chemie-, Sprachen-, Mathematikolympiade oder vergleichbare Wettbewerbe
  • Zweisprachigkeitsprüfung B oder A, FCE, PET oder KET internationale
  • Zertifikate Englisch, ECDL-Computerführerschein (gilt auch rückwirkend)
  • Regelmäßige Mitarbeit als freiwillige Helferin, freiwilliger Helfer bei Sozialdiensten

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