Richtiges Verhalten im Internet

Stefan Tappeiner ist Richter am Landesgericht Bozen

Referent Stefan Tappeiner ist Richter am Landesgericht Bozen und behandelte auch schon Straftaten im Web

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe – das war eine der Botschaften von Richter Stefan Tappeiner an die Schüler. Er erläuterte anhand von Fallbeispielen, was Sache bzw. Recht im Internet (Web) ist. Ab 14 Jahren sollten junge Menschen über grundlegende Rechte Bescheid wissen, um unter Umständen nicht Schwierigkeiten mit dem Gesetz zu bekommen.

Richter Stefan Tappeiner hat im Rahmen des Bibliothekscurriculums alle 3. Klassen der Schule das Thema Recht im Internet näher gebracht. Schwerpunkte waren dabei u.a. die Themen Beleidigung, üble Nachrede, Stalking, Betrug, Besitz pornografischen Materials, das Recht auf das eigene Bild und Urheberschutz.

Anhand von Fällen aus der eigenen Praxis erläuterte er zunächst die – teils jahrzehntealte – Rechtsgrundlage und illustrierte sie mit konkreten Urteilssprüchen der letzten Jahre, z.B. bei Beleidigung im Web oder bei Stalking mittels Facebook, Sms, Telefon. Besonders Letzteres und z.B. auch Betrugsfälle (Käufe über Kaufportale) nähmen auch bei uns in Südtirol zu, berichtete Richter Tappeiner.
Die geschilderten Fälle stammten zwar aus dem Erwachsenenumfeld, doch seien auch Jugendliche ab 14 Jahren davon betroffen, wie Tappeiner betonte. Bei Minderjährigen sind dann ebenso deren Eltern betroffen.

In den letzten Jahren kam es bei uns zunehmend zu Stalking- und Betrugsfällen im Web

In den letzten Jahren kam es bei uns zunehmend zu Stalking- und Betrugsfällen im Web, berichtete Richter Tappeiner

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