Ab Mittwoch, 7. April wieder Präsenzunterricht – Pflicht zum „Nasenflügeltest“

Die Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 15 vom 19.03.2021 sieht vor, dass an den Oberschulen ab Mittwoch, 7. April 2021 wieder Präsenzunterricht möglich ist, allerdings unter der Voraussetzung, dass sich die Schüler/-innen zwei Mal die Woche zu einem „Nasalen Antigen-Selbsttest“ bereit erklären. Die Schüler/-innen, die sich dem Schnelltest verweigern, werden weiterhin über den Fernunterricht in Form von Arbeitsaufträgen und Online-Tutoring bzw. Online-Lernwerkstätten betreut.  Ausführliche Informationen und nähere Erläuterungen zu den Tests entnehmen Sie bitte der Anlage „Fragen und Antworten zu den Nasenflügeltests“.
Die Schulleitung wünscht der Schulgemeinschaft, allen Eltern, Schülerinnen und Schülern eine frohe Osterzeit.

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