Die neue Dringlichkeitsverordnung des Landehauptmannes Nr.14/2021 sieht vor, dass die didaktischen und schulischen Tätigkeiten in den Oberschulen zwar weiterhin über Fernunterricht erfolgen, allerdings besteht die Möglichkeit Labor- und Praxisunterricht in Präsenz anzubieten. Gleichfalls können Schüler/-innen mit besonderen Bedürfnissen für individuelle Betreuung an die Schule geholt werden.
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