“Das Web ist kein rechtsfreier Raum”

Vortrag-Richter-Internet-Recht

Richter Tappeiner während des Vortrages am 9. Dezember im Rahmen des Bibliothekscurriculums

Eine Verspottung auf Facebook kann auch schon mal 15.000 € kosten – das war eines der konkreten Beispiele, das Richter Stefan Tappeiner aus dem Gerichtsalltag mitgebracht hat. Bei seinem Vortrag vor den dritten Klassen unserer Schule (RG+TFO) ging es um Sensibiliserung für die Regeln im World Wide Web, auf den sozialen Netzwerken und mit den neuen Medien… und was passiert, wenn sich jemand nicht an das geltende Gesetz hält.
Richter Tappeiner hielt seinen Vortrag am 9. Dezember im Rahmen des Bibliothekscurriculums. Zur Medienkompetenz gehört auch ein Grundwissen zum Verhalten im Web und mit den neuen Medien. “Zugegeben”, so Richter Tappeiner, “die Gesetzesbücher stammen teils aus den 30er Jahren und hinken der Entwicklung noch etwas nach”. Aber, so meinte der Richter am Bozner Gerichtshof, es sei in den letzten Jahren nachgebessert worden. Der Bedarf sei groß. Tappeiner stellte zwar Beispiele aus der Erwachsenenwelt vor, doch gelte Ähnliches für alle Strafmündigen ab 14 Jahren. Nur dass bei Minderjährigen die Eltern mit hineingezogen und mit allem ihren Hab und Gut haften würden.
Die Beispiele, die der Richter darstellte (samt Urteilsbegründung und Gesetzesgrundlage), kamen aus den Bereichen Stalking, Betrug (Einkauf im Web), Annahme einer fremden Identität, Unbefugter Zugang zu einem Datenverarbeitungssystem (d.h. z.B. Knacken vo Passwörtern), Verbreitung von Viren, Benutzung von privaten Daten oder Bilder (z.B. Weitergabe von Telefonnummern oder Fotos), Pornographie unter Miteinbeziehung von Minderjährigen und anderes mehr.

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