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Maskenpflicht im Schulgebäude und Schulaußenbereich

Die Schulverwaltung weist zum Thema Maskenpflicht hin, dass im gesamten Schulgebäude und auch auf dem Schulaußenbereich Maskenpflicht herrscht!
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat mit Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 76 vom 21.12.2020 in Bezug auf die Oberschulen noch Folgendes verordnet: „In den schulischen Einrichtungen mit Präsenzunterricht gilt eine allgemeine Pflicht, einen Schutz der Atemwege zu tragen, und zwar unabhängig vom Personenabstand und ab einem Alter von sechs Jahren.“

Im Präsenzunterricht gilt somit eine allgemeine Pflicht, einen Schutz der Atemwege zu tragen. Dabei wird präzisiert, dass es sich um eine chirurgische Maske handeln muss. Lehrpersonen sind allerdings nicht verpflichtet – wie von einigen Seiten behauptet – immer eine FFP2-Atemschutzmaske zu tragen, eine chirurgische Maske reicht in den meisten Fällen.
Die Maskenpflicht gilt sowohl in den Klassenräumen als auch im gesamten Schulgebäude und auch auf dem Schulaußenbereich. Zum gemeinsamen Schutz trägt auch bei, dass in den öffentlichen Verkehrsmitteln und überall, wo der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, Maskenpflicht besteht.

Informationen zum Schulbeginn am 7. Januar und der Mobilität

Die neuesten Informationen zum Schulbeginn am 7. Januar und ein Informationsblatt zu Mobilität und Schülertransport finden Sie mit den beiden herunterladbaren Dokumenten!

Weiterhin Fernunterricht

Die Südtiroler Oberschule wird weiterhin im Fernunterricht stattfinden. Während sich das Bildungsministerium in Rom für eine Öffnung am heutigen Montag (14.12.) aussprach, erteilte hierfür das Gesundheitsministerium mit Minister Roberto Speranza keine Zusage.  Um die Oberschulöffnung im Jänner in Südtirol zu regeln, muss die aktuelle Verordnung des Landeshauptmanns abgeändert oder widerrufen werden. Demnach soll im Jänner an den Oberschulen zum großen Teil Präsenzunterricht stattfinden, man spricht von 75 Prozent. 

Weiterhin Fernunterricht an der Oberschule

Die Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes Nr. 73/2020 sieht vor, dass auch im Dezember an der Oberschule momentan ausschließlich Fernunterricht erteilt wird. In der Verordnung wird nicht genannt, wie lange der Fernunterricht dauert. Ob Südtirols Oberschüler ab 9. Dezember schrittweise wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren, wird die Landesregierung in den kommenden Tagen entscheiden. Für Schüler/-innen mit besonderen Bedürfnissen und für Praxis- bzw. Laborunterricht können gemäß Rundschreiben der Bildungsdirektionen vom 27.11.2020 Ausnahmen gemacht werden. 

Fernunterricht vorerst bis 29. November verlängert

Aufgrund der Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes Nr. 71/2020 ist der Präsenzunterricht für den Zeitraum vom 23.11.2020 bis einschließlich 29.11.2020 für alle Klassen ausgesetzt. Es wird in dieser Zeit ausschließlich Fernunterricht gemäß den Richtlinien und Qualitätsstandards für den Fernunterricht und für das selbstorganisierte Lernen erteilt (Beschluss des Lehrerkollegiums vom 28.10.2020).